Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Orionlab by D’Amato
(B2B-Kunden in der Schweiz)
Stand: 28.01.2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge zwischen
D’Amato & Savcenko KLG (im Umwandlungsprozess zu „Orionlab by D’Amato“),
Kreuzgasse 13, 4313 Möhlin, Schweiz,
Handelsregisternummer: CHE-403.972.918
(nachfolgend „Orionlab“, „wir“ oder „uns“)
und ihren gewerblichen Kunden (B2B), die ihren Geschäftssitz in der Schweiz haben.
1.2 Es werden keine Leistungen an private Endverbraucher angeboten.
1.3 Mit Auftragserteilung oder Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Orionlab in 4313 Möhlin, Schweiz.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsumfang
Orionlab erbringt Dienstleistungen im Bereich:
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Entwicklung und Installation von Backend-Systemen,
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Automatisierungs-Workflows (z. B. über Make.com),
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KI-Implementierungen (z. B. OpenAI),
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Wartung, Updates und ggf. fortlaufende Betreuung (Werkvertrag oder Einzelauftrag),
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„AI Playground“-Abonnements zur Nutzung und Erprobung verschiedener KI-Funktionen.
2.2 Projekt- und Vertragsdurchführung
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Die Dauer der Installation bzw. Umsetzung richtet sich nach dem jeweiligen Projektumfang.
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Nach dem Abschluss der Installationsarbeiten gewährt Orionlab in der Regel eine Testphase (siehe Ziff. 5.3), in welcher größere Anpassungen vorgenommen werden können.
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Im Anschluss an diese Testphase geht das Projekt in den Regelbetrieb über.
2.3 Leistungen Dritter
Sofern bei der Erbringung von Leistungen Dritte (z. B. Make.com, OpenAI) involviert sind, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Auf diese hat Orionlab nur bedingt Einfluss; daher haftet Orionlab nicht für Ausfälle oder Leistungsmängel seitens Dritter.
3. Vertragsschluss
3.1 Vertragsarten
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Einzelaufträge: Einmalige Automatisierungs- oder Installationsprojekte mit festgelegtem Leistungsumfang.
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Werkverträge / Abos: Regelmäßige oder fortlaufende Leistungen, z. B. monatliche Optimierungen, Wartungen oder Nutzung des „AI Playground“.
3.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch
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schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail, über das Online-Angebot im Wix-Shop), oder
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Unterzeichnung einer Offerte / Auftragsbestätigung.
3.3 Keine Stornierung nach Vertragsschluss
Sobald der Kunde die Offerte akzeptiert oder den Vertrag elektronisch/schriftlich bestätigt hat, ist eine einseitige Kündigung oder Stornierung des Auftrags durch den Kunden vor Fertigstellung nicht mehr möglich, es sei denn, Orionlab stimmt einer solchen Lösung ausdrücklich und schriftlich zu.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte bzw. dem individuellen Vertrag. Sie können als
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Pauschale (Projektpreis) oder
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Stunden- bzw. Tagessatz
vereinbart werden.
4.2 Zahlungsfrist
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Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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In Abstimmung kann das Zahlungsziel auf 30 Tage verlängert werden.
4.3 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Verzug, behält sich Orionlab vor, Mahngebühren oder Verzugszinsen (nach gesetzlichen Vorgaben) zu erheben und weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags auszusetzen.
4.4 Besondere Kosten
API-Kosten (z. B. OpenAI-Gebühren) oder sonstige Drittkosten werden vom Kunden getragen und ggf. gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits in der Offerte enthalten sind.
5. Vertragslaufzeiten und Kündigung
5.1 Einzelaufträge
Einzelaufträge enden nach vollständiger Erfüllung.
5.2 Abonnements („AI Playground“) und Werkverträge
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Abos oder Wartungsverträge verlängern sich automatisch um den in der Offerte angegebenen Zeitraum (z. B. monatlich), sofern sie nicht vom Kunden fristgerecht im Benutzerportal (Wix-Portal) oder schriftlich gekündigt werden.
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Die Kündigung kann i. d. R. zum Ende der jeweiligen Aboperiode erfolgen.
5.3 Testphase
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Nach erfolgter Installation durch Orionlab beginnt eine einwöchige Testphase, in der größere Änderungen umgesetzt werden können.
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Anschließend folgt eine weitere monatliche Testphase mit Echtzeitdaten, um die Automatisierung im produktiven Umfeld zu testen und feinzutunen.
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Kündigung während der laufenden Testphasen ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich; andernfalls gilt die Leistung als bestätigt.
6. Leistungserbringung, Verzögerungen und höhere Gewalt
6.1 Erbringungsfristen
Leistungs- und Liefertermine sind annähernde Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
6.2 Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Orionlab liegen (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Drittanbietern, Pandemie, Krieg), verlängern vereinbarte Fristen in angemessenem Umfang. Eine Haftung von Orionlab für daraus resultierende Verzögerungen ist ausgeschlossen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Haftungsbeschränkungen
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Orionlab haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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Orionlab haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden.
7.2 Drittdienste
Orionlab übernimmt keine Haftung für Mängel, Ausfälle oder Schäden, die aus der Nutzung von Drittdiensten (z. B. Make.com, OpenAI) resultieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die jeweiligen Nutzungsbedingungen externer Anbieter zu beachten.
7.3 Mängelbeseitigung
Bei Werkverträgen oder komplexen Entwicklungsprojekten verpflichtet sich Orionlab, innerhalb der vereinbarten Testphase auftretende wesentliche Mängel unentgeltlich zu beheben. Nach Ablauf der Testphase gelten die Leistungen als abgenommen.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Eigentum an Entwicklungen
Sämtliche von Orionlab bereitgestellten Softwarebestandteile, Skripte, Automatisierungen oder KI-Implementierungen bleiben – sofern nicht anders vereinbart – im Eigentum von Orionlab bzw. der jeweiligen Lizenzgeber (z. B. Make.com, OpenAI).
8.2 Keine Weiterveräußerung
Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis nicht gestattet, die von Orionlab erstellten Automatisierungen oder KI-Lösungen an Dritte weiterzuverkaufen oder zu vervielfältigen.
8.3 Lizenzrechte
Die Nutzung der Dienste von Make.com oder OpenAI unterliegt den entsprechenden Lizenz- und Nutzungsbestimmungen dieser Drittanbieter.
9. Vertraulichkeit und Referenznennung
9.1 Geheimhaltung
Orionlab und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden.
9.2 Daten im Rahmen der Automatisierung
Sämtliche an Make.com übermittelten Daten werden von Orionlab und/oder Make.com vertraulich behandelt. Orionlab trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Integrität dieser Daten zu schützen.
9.3 Referenzen
Orionlab ist – sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – berechtigt, den Firmennamen des Kunden und eine allgemeine Beschreibung des Projekts als Referenz (z. B. auf der Website) zu nennen. Preise, interne Daten und sonstige sensible Informationen bleiben stets vertraulich.
10. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, welche unter www.orionlab.ch abrufbar ist. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
11. Keine Widerrufs- oder Rücktrittsrechte für Verbraucher
Da Orionlab ausschließlich B2B-Geschäfte im schweizerischen Raum anbietet, bestehen keine gesetzlichen Widerrufsrechte oder Rücktrittsrechte für Verbraucher. Individuelle vertragliche Rücktrittsregelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen
Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Orionlab in 4313 Möhlin, Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.